Eichhörnchen

Sciurus vulgaris

 

Die Europäischen  tagaktiven Eichhörnchen mit ihren langen buschigen Schwanz und auffallenden Pinselohren  leben in den Wäldern aller Art von der  Ebene bis ins Gebirge, in größeren Gärten und Stadtparks.

Die Eichhörnchen unterliegen der Bundesartenschutzverordnung.

Eichhörnchen haben bestimmte Auflagen das von Bundesland und Kommune unterschiedlich ist. Man darf keine Wildtiere fangen sondern nur Eichhörnchen die schon in der Gefangenschaft nachgezogen wurden erwerben oder verkaufen. Man muss ein Volierenbuch führen in dem Zu- und Abgänge von Tieren mit Datum, Herkunft, Adresse einzutragen sind.

Eichhörnchen  darf man nur mit Zuchtnachweis erwerben.

Eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung und Besitz der Eichhörnchen ist beim Amt für Umweltschutz Untere Landschaftsbehörde Ihres Kreises zu beantragen. 

Die Eichhörnchen sciurus vulgaris  sind meldepflichtig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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